Das System "sus" bei Schweinefleisch.

  • Kennzeichnung der Schweine mit Ohrmarken
  • Eintragung in das Bestandsverzeichnis
  • Abgangsmeldung an das Veterinärinformationssystem (VIS)
  • Transport zum Mastbetrieb mit Begleitdokumenten (Lieferschein) mit allen relevanten Daten zum Tier

• Kennzeichnung mit Tätowierstempel des Mastbetriebs

• Abgangsmeldung im VIS bei Verkauf eines Schweines

  • Schlachtmeldung an das VIS
  • Überprüfung der „Identität“ der Schweine anhand der Daten am Lieferschein und der Tätowierung
  • Kennzeichnung der Schlachtkörper mit Stempeln oder Etiketten durch ein vom Schlachthof unabhängiges Klassifizierungsorgan
  • Dokumentation im Klassifizierungsprotokoll
  • Verkaufsregistrierung
  • Warenübernahmekontrolle: Es darf nur korrekt gekennzeichnete Ware mit vollständigen Begleitdokumenten übernommen werden.
  • Nach der Zerlegung erfolgt die Kennzeichnung jedes Teilstückes mit einer Identifikationsnummer (Ohrmarkennummer oder Zerlegechargennummer). Über die Zerlegechargennummer am Zerlegeetikett sind die Ohrmarkennummern der Tiere, welche in dieser Zerlegecharge enthalten sind, erkennbar.
  • Dokumentation der einzelnen Schritte
  • Ausschließliche Übernahme von gekennzeichnetem Schweinefleisch
  • Klare Kennzeichnung im Geschäft durch Etiketten oder Aushang
  • Verkaufsregistrierung