
Das System "bos" bei Rind- und Kalbfleisch
- Kennzeichnung mit zwei registrierten Ohrmarken
- Eintragung in das Bestandsverzeichnis
- Geburtsmeldung an die Rinderdatenbank
- Abgangsmeldung an die Rinderdatenbank bei Verkauf eines Rindes an einen Schlacht- oder Mastbetrieb
- Transport zum Mastbetrieb oder Schlachthof ausschließlich mit Begleitdokumenten (Viehverkehrsschein) mit allen relevanten Daten zum Tier
- Zugangsmeldung an die zentrale Rinderdatenbank bei Kauf eines Tieres
- Abgangsmeldung an die zentrale Rinderdatenbank bei Verkauf eines Tieres
- Meldung an die Rinderdatenbank bei Schlachtung
- Überprüfung der Identität jedes einzelnen Tieres anhand des Viehverkehrsschweines und der Ohrmarkennummer durch unabhängige Kontrolldienste
- Kennzeichnung der Schlachtkörperhälften mit Schlachtkörperetiketten
- Dokumentation der einzelnen Schritte
- Ausschließlicher Verkauf von gekennzeichneter Ware
- Warenübernahmekontrolle: Es darf nur korrekt gekennzeichnete Ware mit vollständigen Begleitdokumenten übernommen werden.
- Nach der Zerlegung erfolgt die Kennzeichnung jedes Teilstückes mit einer Identifikationsnummer (Ohrmarkennummer oder Zerlegechargennummer). Über die Zerlegechargennummer am Zerlegeetikett sind die Ohrmarkennummern der Tiere, welche in dieser Zerlegecharge enthalten sind, erkennbar.
- Dokumentation der einzelnen Schritte.
- Warenübernahmekontrolle: Es darf nur korrekt gekennzeichnete Ware mit vollständigen Begleitdokumenten übernommen werden.
- Klare Kennzeichnung im Geschäft durch Etiketten oder Aushang im Falle einer Bedientheke
- Verkaufsregistrierung
