Transparenz und Kontrollen schaffen Vertrauen

Transparenz und Kontrollen schaffen VertrauenKennzeichnung der Schweine und Lämmer

Schweine und Schafe sind durch den Tierbesitzer so früh als möglich zu kennzeichnen, jedenfalls vor dem erstmaligen Verlassen des Betriebes. Darüber hinaus ist ein Bestandsregister zu führen, das auf Verlangen der Behörde vorzulegen ist. Die ordentliche Kennzeichnung der Tiere ist außerdem Voraussetzung für die Zuordnung von Schlachttieren und Schlachtkörpern zu landwirtschaftlichen Lieferanten und damit für eine lückenlos nachvollziehbare Vermarktung.

Transparenz und Kontrollen schaffen VertrauenKennzeichnung von Rindern

Es gelten die EU-weiten Kennzeichnungsvorschriften für Rinder. Demnach ist jedes Kalb innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt an beiden Ohren mit einer amtlichen Ohrmarke zu kennzeichnen. Sämtliche Einträge in das Bestandsverzeichnis (Zu- und Abgänge) sind einer zentralen Datenbank zu melden. Diese Daten (Betriebsnummer, Ohrmarkennummer des Kalbes, Geburtsdatum, Geschlecht, Ohrmarkennummer der Mutter (eventuell des Vaters), Rasse(n)) sowie die Führung eines „Tierpasses“ bilden die Grundlagen für die Herkunftskennzeichnung von Rindfleisch. Österreichs zentrale Rinderdatenbank ist bei der Agrarmarkt Austria, Wien installiert.

Transparenz und Kontrollen schaffen VertrauenKennzeichnung von Fleisch

Im Sinne einer höchstmöglichen Transparenz wurde für Rind- und Kalbfleisch die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 und damit die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft bei Rind- und Kalbfleisch erlassen.

Seit 1. April 2015 gilt eine Kennzeichnungspflicht auch für Schweine-, Geflügel- sowie Schaf- und Ziegenfleisch. Basis dafür ist die Verordnung (EU) Nr. 1337/2013.

Von der Kennzeichnung betroffen sind verpacktes frisches, gekühltes, tiefgekühltes Fleisch und Faschiertes für die Abgabe an die Endverbraucher und Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung (Gastronomie).

Für Rind- und Kalbfleisch gilt die Kennzeichnung auch für unverpacktes Fleisch und für die Lieferung an die Fleischverarbeitungsbetriebe.

Sämtliche Kennzeichnungsangaben zur Herkunft von Fleisch, aber auch weiterführende Informationen sind durch ein definiertes Registrierungssystem hinterlegt. Das heißt, dass zusätzlich zur Kennzeichnung über die gesamte Herstellungskette nachvollziehbare Aufzeichnungen geführt werden.

Die seitens der AMA-Marketing entwickelten Systeme „bos“ für Rind- und Kalbfleisch sowie „sus“ für Schweinefleisch sind die bedeutendsten Herkunftssicherungsprogramme.